wasser-ist-menschenrechtEin Glas Wasser, frisch aus dem Hahn. Das erfrischt nicht nur an einem heißen Sommertag. Stellen Sie sich vor, Sie könnten das Wasser zu Hause aus Ihrem Wasserhahn nicht trinken. Das gibt es hier bei uns in Europa nicht? Doch. Allein in den 28 EU-Staaten haben zwei Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung. Weltweit sind zwei Milliarden Menschen betroffen.
Wasser ist mittlerweile kostbar geworden, weltweit agierende Unternehmen wollen damit hohe Gewinne erzielen. Sie treiben die Preise für Wasserver- und -entsorgung immer weiter in die Höhe. Und vielleicht erhalten auch Sie eines Tages kein sauberes Wasser mehr, weil Sie es nicht bezahlen können oder weil sich die Bereitstellung für ihren örtlichen Versorger nicht lohnt.
Europäische Bürgerinitiativen wollen das verhindern.

Bislang hat die Europäische Kommission eher im Sinne der Gewinnmaximierung großer Unternehmen gehandelt. Die Initiativen fordern dagegen, dass die Wasser- und Abwasserversorgung als öffentliches Gut für alle sichergestellt wird. Privatisierung und Liberalisierung von Wasser sollen ein Ende haben. EU-Rechtsvorschriften sollen alle Regierungen dazu verpflichten, eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung für alle sicher zu stellen.

Bei der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht" haben sich weit über 1,9 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger mit ihrer Unterschrift für das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung sowie für öffentliche Wasserversorgung ausgesprochen. Allein in Deutschland sind über 1,38 Millionen Unterschriften gesammelt worden.
Mit der Bürgerinitiative wurde klargemacht, dass Wasser keine Handelsware ist und die öffentliche Wasserversorgung geschützt werden muss.

Jedoch arbeitet die EU-Kommission leider nach wie vor an der Privatisierung der Wasserwirtschaft. Sie wird ihre jahrzehntelange Liberalisierungsstrategie fortsetzen. Der Binnenmarkt-Kommissar Barnier hat sich in der Verhandlung über die Konzessionsrichtlinie nur dem Druck der Europäischen Bürgerinitiative gebeugt. Es gibt in der Richtlinie schon eine Revisionsklausel (Art. 51), die leider nicht verhindert werden konnte.
Um der Absicht, das öffentliche Gut „Wasser" in den Binnenmarkt zu zerren, dauerhaft etwas entgegenzusetzen, will die Europäische Bürgerinitiative bei ihrer Anhörung im Europäischen Parlament verlangen, dass eine Liberalisierung auch künftig ausgeschlossen wird. Ob sie damit Erfolg haben wird, wird sich im März 2014 zeigen, wenn die Kommission sich äußern muss.

Quelle: www.verdi.de / Weitere Info: www.right2water.eu/de

Sabine Dusold
25.11.2013